6 SCHRITTE
zu fairen Vergütungsregeln an Tageszeitungen:
FÜR FREIE JOURNALISTEN
DJV und dju in ver.di haben nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Vergütungsregeln an Tageszeitungen für hauptberufliche freie Journalisten durchsetzen können. Die Neuerungen sind bereits in Kraft – nur für Sie noch nicht?
Klare Vorgaben zu Honorarhöhen und Regeln für die Weiterverwertung von Beiträgen bedeuten für die meisten Freien eine deutliche Verbesserung ihrer Situation – wenn sie tatsächlich umgesetzt werden.
Denn eins ist schon klar: Viele Verlage versuchen, die neuen Regeln einfach zu ignorieren. Sie hoffen darauf, dass die Freien, aber auch die Gewerkschaften, engagierte Betriebsräte und Redakteure nicht entschlossen genug für die Umsetzung der Regelungen eintreten.
Deshalb: Ohne Ihr Engagement wird es keine bessere Bezahlung und keine faire Beteiligung an weiteren Nutzungen Ihrer Beiträge geben! Wir wissen aber auch, dass viele Verlage versuchen, Kollegen zu sanktionieren, wenn sie sich alleine und spontan auf die Vergütungsregeln berufen. Um etwas zu erreichen, müssen wir unser Engagement daher professionell und vor allem gemeinsam organisieren.
Freie Journalisten, die sich für die Verbesserung ihrer Situation an ihrer Zeitung einsetzen wollen, haben eine Ressource zur Hand, die ihr Engagement wirkungsvoller macht. Organisieren Sie sich dort, wo Ihnen Schutz vor willkürlichen Verlegermaßnahmen und zugleich ein wirksames Sprachrohr für Ihre Forderungen geboten wird: bei den im Journalismus aktiven Gewerkschaften, dem DJV oder der dju in ver.di.
Beide Organisationen arbeiten in dieser Frage eng zusammen. Die Gewerkschaften organisieren Redakteure und Freie gemeinsam. Sie qualifizieren Betriebsräte und bieten eigene Freienvertretungen oder Fachausschüsse für Freie. Die Gewerkschaften verfügen über erfahrene Juristen und Verhandler, können andere Mitglieder für Ihr Anliegen aktivieren und Probleme in die Öffentlichkeit tragen.
Die Gewerkschaften stellen ihre Räumlichkeiten für Treffen und Tagungen zur Verfügung, richten Mailinglisten ein und werben für die Freiengruppen auf ihren Internetseiten: Öffentlichkeitsarbeit, die für jedes Engagement unverzichtbar ist. Nur wenn Redakteure und Freie, unterstützt durch Betriebsräte und Gewerkschaften, gegenüber den Verlagen ein „Team Tageszeitung“ bilden und die Umsetzung der Vergütungsregeln einfordern, kann ein Druck erzeugt werden, den die Verlagsgeschäftsführer nicht ignorieren können
Um die neuen Vergütungsregeln durchzusetzen,
müssen sich freie Journalisten an ihrer Tageszeitung
auch untereinander organisieren. Sie sollten daher alle Ihnen be-kannten hauptberuflichen Journalisten ansprechen und zur Mitarbeit in einer Freienvertretung auffordern.
Am einfachsten läuft diese Vernetzung über Mailinglisten, die durch echte Treffen vor Ort ergänzt werden sollten. Überzeugen Sie andere Freie, in DJV oder dju in ver.di Mitglied zu werden. Denn die Gewerkschaften können nur für ihre Mitglieder Beratung und Verhandlungen anbieten. Als Mitglied können Sie die Infrastruktur und die Berater der Gewerkschaften voll in Anspruch nehmen. Und bei einer eventuellen beruflichen Eskalation können Sie sich auch rechtlich von den Gewerkschaften vertreten lassen.
In einer Freiengruppe treffen sich freie Journalisten einer Tageszeitung und diskutieren die Arbeitssituation und die Anwendung der Vergütungsregeln. Sie bestimmen einen möglichst mehrköpfigen Vorstand oder „Freienrat“, der die Forderungen, Erwartungen und konkrete Probleme der einzelnen freien Mitarbeiter vertritt.
Der Freienrat wird im Namen aller teilnehmenden freien Journalisten sowohl gegenüber Verlagsgeschäftsführung, als auch im Team Tageszeitung tätig, bei Chefredaktion und einzelnen Redakteuren. Er ist außerdem Kontaktpartner für den Betriebsrat und die Gewerkschaften, wenn deren Intervention gefragt ist.
Freie Journalisten an Tageszeitungen, die sich selbst organisieren: Ist das nur Utopie? Viele, die davon noch nicht gehört haben, sorgen sich, dass Freiengruppen in der Praxis nicht funktionieren können, nicht vom Verlag akzeptiert werden oder sogar Sanktionen nach sich ziehen.
Doch solche Formen der Selbstorganisation gibt es schon. So zum Beispiel bei der Badischen Zeitung, bei der freie Journalisten seit zehn Jahren ihre Freienvertretung betreiben. Zehn Jahre, in denen dafür gesorgt wurde, dass die Honorarsituation sogar ohne allgemeingültige Vergütungsregeln halbwegs in Ordnung geblieben ist. Nicht einfach von selbst, sondern weil der Freienrat die freien Journalisten an der Zeitung organisiert hat und ihre Interessen vertritt.
dju in ver.di und DJV wollen die Umsetzung der Vergütungsregeln mit Hilfe von Betriebsräten, Redakteuren und Freiengruppen erreichen. Dazu starten wir im Herbst 2010 eine Kampagne, bei der es auch auf Ihre Unterstützung ankommt.
Wer sich an seiner Zeitung engagieren möchte,
sollte das nicht alleine unternehmen, sondern
gemeinsam mit den Gewerkschaften.
Interessenten können sich jetzt schon an die zuständigen Ansprechpartner in den Gewerkschaften wenden.
DJV-Referat Freie Journalisten
Bennauerstraße 60
53115 Bonn
Tel. 0228 / 2017218
Fax 0228 / 241598
hob@djv.de
www.djv.de/freie
dju in ver.di
Bereich Tageszeitungen
Inez Kühn
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer
10179 Berlin
FÜR REDAKTEURE
DJV und dju in ver.di haben gemeinsam über sechs Jahre lang mit dem Verlegerverband Verhandlungen über faire Zeitungshonorare geführt. Das Ergebnis darf nun nicht einfach ignoriert werden. Es geht den Gewerkschaften schlicht um die Umsetzung eines gesetzlichen Auftrags: In § 32 Urheberrechtsgesetz ist klar geregelt, dass Urheber – also auch freie Journalisten – einen Anspruch auf angemessene Vergütung haben. Die neuen Vergütungsregeln präzisieren nun, was dies bedeutet. Rechts- und Vertragsbrüche seitens der Verlage dürfen nicht geduldet werden!
Die Frage der richtigen Honorierung von freier Mitarbeit betrifft und belastet vor allem Redakteure. Es ist ein unzumutbarer Zustand, dass von Ihnen verlangt wird, freie Journalisten unangemessen honorieren zu müssen. Lassen Sie sich von Ihrer Verlagsleitung nicht zum Bruch von geltenden Verträgen zwingen!
Redakteure sollten gegenüber ihrer Chefredaktion und der Verlagsleitung deutlich machen, dass sie die rechtswidrige Behandlung hauptberuflicher freier Journalisten nicht länger mittragen wollen.
Sie sollten dazu den Betriebsrat einschalten, der seinerseits auf eine Betriebsvereinbarung mit der Verlagsleitung drängen sollte. In einer solchen Betriebsvereinbarung sollte klar geregelt sein, dass die Vergütungsregeln anzuwenden sind und welche Funktion Redakteure
dabei haben.
Redakteure sollten die hauptberuflichen freien Kollegen ermutigen, für ihre Rechte einzutreten. Selbstverständlich sollte das nicht darauf hinauslaufen, dass die Freien einzeln mit der Verlagsleitung konfrontiert werden. Für den Verlag muss deutlich sein, dass es sich um eine gemeinsame Aktion aller hauptberuflichen freien Journalisten der Tageszeitung, der Redaktion, des Betriebsrates und der Gewerkschaften handelt. Nur wenn sich alle organisieren, kann gemeinsam ausreichend Druck ausgeübt werden, um Veränderungen zu erreichen. Gleichzeitig müssen einzelne Freie vor Sanktionen der Verlagsleitung geschützt werden.
Deswegen sollten Sie den Freien raten, nicht isoliert zu handeln, sondern sich in einer eigenen „Freiengruppe“, wie es sie schon an anderen Zeitungen gibt, zu organisieren. Die Bildung einer Freiengruppe sollte wiederum mit den Gewerkschaften koordiniert werden: Nur dann wird gegenüber dem Verlag das deutliche Signal gesetzt, dass diese Vereinigung von freien Journalisten als Aktion aller Journalisten, also auch der fest angestellten Redakteure, konzipiert ist.
Wenn die Vergütung der Freien steigt, werden die Spielräume im Honoraretat enger. Sie sollten sich als Redakteure jedoch davor hüten, sich wegen eines angeblichen Nullsummenspiels vor die Karre der Verlagsleitung spannen zu lassen. In jedem Fall gilt es heute mehr denn je, gegenüber Chefredaktion und Verlagsleitung für die Stärkung des Honoraretats einzutreten!
Ohne angemessene Honorare lassen sich hauptberufliche freie Journalisten nicht binden. Reportage-Einsätze werden für die Freien unattraktiv, interessante Beiträge werden gar nicht erst angeboten. Die Qualität Ihres Blatts hängt also davon ab, ob hauptberuflichen freien Journalisten eine wirtschaftlich sinnvolle Perspektive geboten werden kann. Daher heißt es für Sie, sich für Steigerungen der Honorare der Freien und gleichzeitig auch die Erhöhung des Honoraretats einzusetzen.
FÜR BETRIEBSRÄTE
DJV und dju in ver.di haben gemeinsam über sechs Jahre lang für faire Zeitungshonorare gekämpft, nun arbeiten wir auch bei der Umsetzung des Vertrages Hand in Hand. Beide Gewerkschaften bauen dabei auf die Kompetenz und Unterstützung ihrer qualifizierten Kollegen und Kolleginnen in den Betriebsräten. Wir appellieren deshalb an unsere fest angestellten und freiberuflichen Mitglieder: Schließt euch zusammen, vernetzt euch und nehmt nicht hin, wenn euer Recht ignoriert wird!
Betriebsverfassungsgesetz so einiges an Initiativ- und Auskunftsrechten an die Hand. Gemäß § 80 BetrVG erstreckt sich der Informationsanspruch „auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen“, also freie Kollegen und Kolleginnen.
Betriebsräte haben Anspruch auf folgende Informationen:
– Wie viele hauptberufliche freie Journalisten und Journalistinnen arbeiten für die Zeitung?
– Wer arbeitet frei und zu welchen Bedingungen?
– Wie hoch ist das bisher gezahlte Honorar?
– Wie werden die für alle Tageszeitungsverlage verbindlichen Vergütungsregeln umgesetzt?
– In welcher Höhe werden die Honoraretats aufgestockt, um die Mindestvergütung zahlen zu können?
– Wenn die Honoraretats nicht aufgestockt werden, wie werden die fehlenden Beiträge von Freien kompensiert?
Der Betriebsrat sollte sich von der Verlagsleitung die Umsetzung der Vergütungsregeln dokumentieren lassen. Denn sie sind geltendes Recht. Er sollte einheitliche Regeln für alle Beschäftigten einfordern. Und natürlichen sollten Sie engen Kontakt zu den Gewerkschaften halten und diese über den Stand der Umsetzung informieren. Nur so kann Chancengleichheit überregional sichergestellt werden.
Die Frage der richtigen Honorierung von freier Mitarbeit betrifft und belastet vor allem die angestellten Redakteure und Redakteurinnen. Denn eine falsche Honorierung kann einen Verstoß darstellen gegen das gesetzliche Gebot der angemessenen Honorierung nach § 32 Urheberrechtsgesetz, welches die Vergütungsregeln konkretisieren.
Aus Sicht von Betriebsräten kann es nicht akzeptabel sein, wenn Beschäftigte von der Verlagsleitung zum Bruch von geltendem Recht und Verträgen gezwungen werden. Daraus folgt: Der Betriebsrat ist für Freie allein deshalb schon zuständig, weil sie von und mit
Redakteuren und Redakteurinnen im Team Tageszeitung eingesetzt werden.
Der Betriebsrat sollte zunächst die gewerkschaftlichen Info-Broschüren über die Vergütungsregeln sowohl in den Redaktionen als auch bei den freien Journalisten und Journalistinnen verteilen. Das Thema gehört auch in Ihren Jour fixe mit der Verlagsleitung. Betriebsvereinbarungen können sinnvoll sein, um die genaue Umsetzung der Vergütungsregeln und der Abläufe bei der Honorarabrechnung festzuschreiben. Außerdem sollten Sie den freien Journalisten und Journalistinnen empfehlen, sich selbst (in Form einer Freiengruppe oder auch eines regelmäßigen Stammtisches) zu organisieren und den Kontakt mit den Gewerkschaften zu suchen.
Wir sind sicher, mit Ihrer Hilfe wird es gelingen,
– den hauptberuflich freien Kollegen und Kolleginnen endlich ein angemessenes Honorar zu zahlen,
– die Verleger nicht aus ihrem Wort und ihrer Verantwortung zu entlassen, für gute Arbeit auch gut zu bezahlen
– die Spaltung zwischen fest angestellten Redakteuren und Redakteurinnen und den Freien zu verhindern.
dju in ver.di und DJV starten im Herbst 2010 eine Kampagne zur Umsetzung der Vergütungsregeln an Tageszeitungen, bei der es auch auf Ihre Unterstützung ankommt. Es wird eine eigene Internetseite mit ausführlichen und aktuellen Informationen eingerichtet. Mailinglisten und andere Formen interaktiver Kommunikation vervollständigen das gewerkschaftliche Angebot.
DJV-Referat Freie Journalisten
Michael Hirschler
Bennauerstraße 60
53115 Bonn
Tel. 0228 / 2017218
Fax 0228 / 241598
hob@djv.de
dju in ver.di
Bereich Tageszeitungen
Inez Kühn
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer
10179 Berlin